Sachverständigenbüro Krämer

RECHTSSICHER. MARKTKONFORM. VERSTÄNDLICH.

IMMOBILIENBEWERTUNG ERBSCHAFT

Wenn Immobilien durch Vererbung den Eigentümer wechseln, ist es erforderlich, den aktuellen Verkehrswert zu ermitteln. Die Immobilienbewertung bei einer Erbschaft wird benötigt, um Erbanteile zu berechnen und bildet außerdem die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer.

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Beauftragen Sie kompetente Experten mit der Immobilienbewertung bei einer Erbschaft:

 

Die Immobilienbewertung nach einer Erbschaft ist erforderlich, weil das Finanzamt eine Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Erbschaftssteuer benötigt. Der Verkehrswert muss mit einem der drei Standardverfahren berechnet werden. Ein kompetenter Immobiliengutachter kennt sich sowohl mit den Bewertungsverfahren als auch mit dem regionalen Immobilienmarkt bestens aus und wird den aktuellen Marktwert rechtssicher ermitteln. Möchten Sie mehr über das Thema Immobilienbewertung nach einer Erbschaft erfahren? Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs die Vorgehensweise.

  • Optimale Qualifikation
  • Mehr als 25 Jahre Erfahrung
  • Mitgliedschaft in hochrangigen Fachverbänden
  • Ausgezeichnete Kenntnis des Immobilienmarkts der Region
  • Breites Leistungsspektrum
  • Unverbindliches Erstgespräch
  • Flexible Terminvereinbarung
  • Erstellung rechtssicherer Gutachten

VERKEHRSWERT BERECHNEN ERBSCHAFT

Ein kompetenter Immobiliensachverständiger wird den Verkehrswert exakt berechnen und somit vermeiden Sie nach einer Erbschaft zu hohe Erbschaftssteuern nach pauschaler, meist überhöhter Schätzung des Verkehrswerts. Leider bewerten die Finanzämter Immobilien meist zu hoch, sodass die Erben entsprechend eine zu hohe Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Ein Immobiliengutachter berücksichtigt alle wertbestimmenden Faktoren, beispielsweise auch die konkrete Nachfrage in der betreffenden Region. Die Immobilienbewertung bei einer Erbschaft sollte deswegen von einem qualifizierten Immobiliengutachter durchgeführt werden, der den ermittelten Immobilienwert ausführlich begründet.

Bei der Immobilienbewertung im Falle einer Erbschaft werden u. a. folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Größe und Zuschnitt des Grundstücks
  • Größe der Wohnfläche
  • Größe der Nutzfläche
  • Anzahl der Zimmer
  • Nebengebäude
  • Alternative Nutzungsmöglichkeiten
  • Ausstattung des Gebäudes
  • Besondere Ausstattungsmerkmale (z. B. Sauna oder Schwimmbad)
  • Baulicher Zustand des Gebäudes
  • Energetischer Zustand des Gebäudes
  • Sanierungsbedarf
  • Im Grundbuch eingetragene Rechte und Pflichten
  • Lage des Grundstücks (Anbindung an die Infrastruktur)
  • Marktsituation (begehrte oder weniger begehrte Lage)

WERTGUTACHTEN HAUS ERBSCHAFT

Mit einem Wertgutachten für das Haus stellen Sie bei einer Erbschaft sicher, dass die Bemessungsgrundlage des Finanzamts nicht zu hoch ist. Erben haben ein Recht darauf, mit einem professionellen Verkehrswertgutachten nachzuweisen, dass der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch ist. Die Kosten für die Immobilienbewertung können Sie von der zu versteuernden Erbschaft absetzen. Wenn Sie beabsichtigen, die Immobilie nicht selbst zu bewohnen, sondern zu verkaufen, ist ein Immobiliengutachten auch aus diesem Grund empfehlenswert. Mit einem rechtssicheren Wertgutachten werden Sie schneller geeignete Kaufinteressenten finden, denn das Gutachten signalisiert, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt, bei dem nichts verschwiegen wird. Darüber hinaus dient die Immobilienbewertung nach der Erbschaft in diesem Fall der Ermittlung eines realistischen Verkaufspreises, womit der Verkauf erheblich beschleunigt wird. Sind Sie daran interessiert, eine Immobilienbewertung durchführen zu lassen, um nach einer Erbschaft nicht mehr Erbschaftssteuer als nötig zu bezahlen?

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ERBSCHAFT BEWERTUNG IMMOBILIEN

Bei einer Erbschaft kann die Bewertung von Immobilien außerdem erforderlich werden, weil die Immobilie zu einem Gemeinschaftserbe gehört, das auseinandergesetzt werden muss. In diesem Fall ist es wichtig festzustellen, welchen Wert die Immobilie tatsächlich hat. Nach der Immobilienbewertung können die Erbanteile der Erbschaft entsprechend der Erbquoten berechnet werden. Die Immobilienbewertung vermeidet bei einer Erbschaft Streit innerhalb der Erbengemeinschaft, weil ein rechtssicheres verlässliches Ergebnis erzielt wird. Jeder Erbe, der Teil einer Erbengemeinschaft ist, hat das Recht, eine Immobilienbewertung durchführen zu lassen, um die Information zu erhalten, welchen Wert sein Teil der Erbschaft tatsächlich hat.

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Telefon 035243 50212


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